Mögliche Bildungsformate in einer Kooperation
Hier finden Sie die häufigsten Bildungsformate, die unsere Kooperationspartner*innen mit uns durchführen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Idee haben, die hier nicht aufgelistet ist.
1. Seminare, Konferenzen, Fachtage und Fortbildungen
- Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmer*innenkreis,
- kontinuierlicher Leitung – eventuell mit wechselnden Dozent*innen / Referent*innen für verschiedene Themenblöcke,
- inhaltlichem Fokus für die gesamte Veranstaltung
- vorwiegend festgelegten – oder von den Teilnehmenden mitbestimmten – Lernzielen, Inhalten und Methoden
- Mit mindestens 7 Teilnehmenden
Tagesseminare haben mindestens 8 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 min). Veranstaltungen, die 2 – 14 Tage dauern, haben täglich 8 Unterrichtsstunden und mindestens 4 Unterrichtsstunden am An- und Abreisetag.
2. Kurse und Qualifizierungsreihen
- Veranstaltungsblöcke oder Einzeltage haben mehrere inhaltlich aufeinander aufbauende Teile über einen längeren Zeitraum – z.B. ein Jahr,
- der Teilnehmer*innenkreis ist weitgehend konstant,
- die Veranstaltungen haben eine kontinuierliche Leitung und ggf. unterschiedliche Referent*innen,
- die Bildungsinhalte sind in einem Lehrplan festgelegt,
- pro Veranstaltungstag mindestens 2 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
3. Einzelveranstaltungen wie z.B. Vorträge und Impulsworkshops
- Veranstaltungen, die einmalig stattfinden,
- zu einem Schwerpunktthema,
- mit einer festen Leitung und ggf. einer*m Referent*in, und
- mindestens 3 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
4. Arbeitskreise
- Arbeitskreise sind selbstorganisierte Bildungsangebote.
- Sie haben einen zumeist gleichbleibenden Teilnehmer*innenkreis sowie eine kontinuierliche Leitung,
- sie finden über einen längeren Zeitraum in der Regel an einem festen Termin (z.B. jede Woche Donnerstag von 18:00 – 19:30 Uhr) statt,
- die inhaltlichen Themen werden in hohem Maße selbst durch die Teilnehmenden bestimmt,
- die Mindeststundenzahl pro Treffen sind 2 Unterrichtsstunden (2 x 45 Minuten = 90 Minuten).
5. Bildungsurlaube
Seminare oder einzelne Themenblöcke von Fortbildungsreihen können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) auch als Bildungsurlaube angeboten werden. Dafür müssen sie offiziell als Bildungsurlaub durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) anerkannt werden.
Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass die Veranstaltung
- den Kriterien des NEBG entspricht,
- an 5, mindestens aber an 3 aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet,
- mindestens 8 Unterrichtsstunden täglich umfasst und am An- und Abreisetag mindestens je 4 Unterrichtsstunden sowie
- am ersten Tag vor 16:00 Uhr beginnt.
- Die Planungsunterlagen für Bildungsurlaubsveranstaltungen müssen spätestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der VNB-Geschäftsstelle eingegangen sein.
Sprechen Sie die genauen Bedingungen und die Antragstellung bitte mit Ihrer zuständigen VNB-Geschäftsstelle ab.